Kosten
Die Abrechnung meiner Leistung ist möglich über:
Private Krankenversicherung, Selbstzahler und Beihilfe (Beamte).
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte.
Private Krankenversicherung:
Bitte klären Sie vor Therapiebeginn wieviel Sitzungen genehmigt werden und welche Honorarhöhe abgedeckt wird (in der Regel 134 Euro / Sitzung)
Selbstzahler:
Die Honorarhöhe beträgt 134 Euro/ Sitzung. Die Psychotherapie wird z.B. bei einer Krankenkasse oder Versicherungen nicht aktenkundig.
Beihilfe:
Die Beihilfe ist für Beamte, Angestellte im öffentlichen Dienst und deren Familien zuständig.
Vor Beginn einer Psychotherapie ist es erforderlich mit dem zuständigen Sachbearbeiter die Anzahl der Sitzungen sowie die Kostenübernahme zu klären.